Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Mitseglerbedingungen auf der Segelyacht „Ballerina“

(vertreten durch Skipper/Schiffsführer Patrick N. Bertrand)

  1. Törnpreis
    • Der Törnpreis beinhaltet die Koje auf der Yacht und die fachkundige Betreuung durch den Skipper. Für die Verpflegung, Diesel, Gas sowie Hafengeld wird eine Bordkasse eingerichtet.
  2. Versicherung & Haftung
    • Für die Yacht Ballerina bestehen Haftpflicht-und Vollkaskoversicherungen. Jedoch haftet jeder Gast gegenüber dem Schiffsführer für die durch schuldhaft verursachten Schäden und/oder Verluste bis zu einer Höhe von max. 1.000,- Euro pro Schadenfall. Erfolgte die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig, haften Sie in vollem Umfang. Verursachte Schäden am Schiff und/oder Inventar müssen vor Ort erstattet werden. Um Ihre persönlichen Unfallrisiken abzusichern, empfiehlt Ihnen der Schiffsführer, Ihre Haftplicht-, Unfall-, Kranken-und Reiserücktrittversicherung zur Teilnahme an dem Segeltörn prüfen zu lassen und gegebenenfalls Ergänzungen vorzunehmen. Für Schäden, die sich aus der Teilnahme an unserem Segeltörn ergeben (Personen-und/oder Sachschäden sowie mögliche Folgeschäden) haftet der Schiffsführer lediglich, wenn die Schäden auf ein Verschulden in seiner Funktion als Schiffsführer zurückzuführen sind bzw. wenn dem Schiffsführer grobe Fahrlässigkeit oder ein grober Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Seemannschaft nachgewiesen wird. Eigner und/oder Schiffsführer haften nicht für den Verlust bzw. die Beschädigung des persönlichen Eigentums der Mitsegler/innen.
  3. Leistungen des Veranstalters / Höhere Gewalt
    • Der jeweils geplante Törnverlauf ist zur Durchführung vom Wetter abhängig und kann vom Schiffsführer geändert werden. Das Gleiche gilt für unvorhersehbare technische Defekte, Unfall oder dergleichen. Änderungen des Törnverlaufes aus vorstehend genannten Gründen sind kein Anlass für Ersatzansprüche. Wenn die Törnroute durch schlechte Wetterbedingungen geändert wird, oder der Segeltörn erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, und abgebrochen werden muss, wodurch sich evtl. auch Start- und/oder Zielhäfen ändern, übernimmt der Schiffsführer dafür und für die Folgen keine Haftung. Der Schiffsführer ist berechtigt, Törnteilnehmer/innen aus wichtigem Grund von der weiteren Törnteilnahme auszuschließen und im nächstmöglichen Hafen von Bord zu verweisen. Wichtige Gründe können ein gegen die Interessen der Crew gerichtetes Verhalten und die Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers sowie Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen sein. Mit Buchung eines Törns bestätigt der/die Mitsegler/in, körperlich gesund zu sein, evtl. Sehschwäche durch Brillen oder Kontaktlinsen ausgeglichen zu haben und schwimmen zu können. Vor Antritt der Fahrt erstellt der Schiffsführer eine Crewliste. Sie enthält die Namen, Anschrift und Ausweisnummern aller Mitsegler/innen.
  4. Mitseglervertrag und Zahlung
    • Mit der Akzeptanz des Mitseglervertrages ist eine Anzahlung von 20 % des Törnpreises fällig. Die Restzahlung muss unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Beginn des Törns bei dem Schiffsführer eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der Vierwochenfrist vor Törnbeginn ist der gesamte Preis sofort zu zahlen. Die An- und Abreise geht zu Lasten des Törnteilnehmers/der Törnteilnehmerin und ist kein Bestandteil des Mitseglervertrages. Der Schiffsführer kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Mitseglervertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Mitseglervertrag kündigen:
      1. Ein bis zwei Wochen vor Beginn des Segeltörns kann bei Nichterreichen der aus Sicherheitsgründen ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl der Schiffsführer den Rücktritt erklären, wenn in der Ausschreibung für den entsprechenden Segeltörn auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Rücktrittserklärung wird dem Mitsegler/der Mitseglerin unverzüglich nach Eintritt der Rücktrittsvoraussetzungen mitgeteilt und der bereits eingezahlte Reisepreis zurückerstattet.
      2. Bis vier Wochen vor Beginn des Segeltörns, wenn die Durchführung der Segelreise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Schiffsführer nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenzen, bezogen auf die aktuelle Reise, bedeuten würde und der Schiffsführer die dazu führenden Gründe nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird der bereits eingezahlte Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.
  5. Stornierungskosten
    • Bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Reisepreises pro Person fällig (Anzahlung). Vom 29. Tag vor Reisebeginn 100 % des Gesamtpreises.
    • Sollte der Mitsegler/die Mitseglerin aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten wollen, kann er eine geeignete Ersatzperson stellen, die den Vertrag übernimmt. Im Falle einer Stornierung wird sich der Schiffsführer um eine/n anderweitige/n Mitsegler/in bemühen. Gelingt dies, so hat der/die Mitsegler/in Anspruch auf Rückzahlung von 80 % des Törnpreises. Für den Fall eines Reiserücktritts wird ausdrücklich eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen.